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NSWE

Entwicklungen in Bildung und Kompetenzen verfolgen und evaluieren

Indikatoren aus dem Daten-Navigator erkunden

Aktuelles

  • 16.12.2025: Im FuE-Portal sind ab jetzt Daten zum internationalen Vergleich abrufbar
  • 16.12.2025: Der Monitor zu kollaborativer Forschung und Innovation ist mit zwei neuen Themenbereichen wieder verfügbar
  • 14.11.2025: Aufgrund von Wartungsarbeiten stehen bestimmte Teile des Data-Navigators kurzzeitig nicht zur Verfügung
  • 10.11.2025: Regionaldaten zu FuE im Daten-Navigator verfügbar
  • 12.09.2025: Datenanpassungen und Updates im Portal der FuE-Erhebung
  • 18.07.2025: Das integrierte Portal der FuE-Erhebung mit Daten zu Forschung und Entwicklung ist jetzt einsehbar
  • 17.06.2025: Neue Analyse zum Thema Forschungskooperationen in Deutschland ist verfügbar
  • 14.06.2025: Das Monitoring zu unserem Handlungsfeld Kollaborative Forschung und Innovation beginnt
  • 12.04.2025: Datenupdate zu MINT-Oberstufenkursen und MINT-Studierenden
  • 21.03.2025: Die Daten des Hochschul-Barometers sind nun auch im Daten-Navigator zu finden
  • 13.02.2025: Analysen zur Integration internationaler Studierender sowie zur Wissenschaftsfreiheit verfügbar
  • 15.01.2025: Neue Analyse - wie blicken deutsche Unternehmen auf das Thema Künstliche Intelligenz (KI)?
  • 05.12.2024: Investitionen in und Anreizstrukturen für klimaneutrale Forschung - Datenanalyse jetzt abrufbar
  • 05.12.2024: Neue Analyse zum Thema Frauen in Forschung und Entwicklung jetzt verfügbar
  • 28.11.2024: Lehrkräftetrichter: Neue Daten und Analysen zum Schwund in Lehrkräftebildung auf Bundesländerebene
  • 24.11.2024: Die Beta-Version des neuen Daten-Navigators ist verfügbar und kann erkundet werden

Daten und Analysen im Stifterverband

Wie muss sich die Hochschulbildung in Deutschland entwickeln, um Nachwuchskräfte mit den für die Zukunft nötigen Kompetenzen zu versorgen? Wie viel investieren deutsche Unternehmen in die eigene Forschung und reicht das, um den Innovationsstandort Deutschland zu sichern? Diese und weitere Fragen analysieren wir regelmäßig in Studien und Erhebungen. Dazu nutzen wir Daten und wissenschaftliche Ergebnisse, die wir selbst erheben, in Auftrag geben, oder die von Dritten bereitgestellt werden, und zeigen klar auf, wo Veränderungen im Bildungs-, Wissenschafts- und Innovationssystem nötig sind. Wir identifizieren Stärken und Schwächen, machen Handlungsbedarfe sichtbar und zeigen, welche Themen verstärkt in den Fokus politischer Debatten rücken müssen. Das Ziel: evidenzbasierte Entscheidungen in Politik und Wissenschaft zu ermöglichen – mit konkreten Handlungsempfehlungen und Zukunftsszenarien.

Unsere Handlungsfelder

BILDUNG & KOMPETENZEN

In diesem Handlungsfeld bündeln wir unsere Aktivitäten im Bildungsbereich. Das große Ziel behalten wir immer im Blick: Junge Menschen bestmöglich auf eine Welt vorzubereiten, in der das einzig Beständige die Veränderung ist. Hierzu tragen wir dazu bei, schulische Bildung zu stärken, die MINT-Lücke zu schließen, Future Skills zu verankern und innovative Lernorte zu gestalten.

Symbolbild Handlungsfeld Bildung und Kompetenzen

KOLLABORATIVE FORSCHUNG & INNOVATION

Damit in Deutschland mehr Innovationen entstehen, vernetzen wir Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft und fördern die Zusammenarbeit untereinander. Denn Neues entsteht häufig an den Schnittstellen von Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen, aber auch von unterschiedlichen Forschungsgebieten und gesellschaftlichen Perspektiven. Wir haben uns auf die Fahnen geschrieben, den Impact of Science zu stärken, Science Entrepreneurship zu entwickeln, und Forschung und Innovation systemisch zu gestalten.

Symbolbild Handlungsfeld kollobarative Forschung und Innovation

Mitmachen

Ihnen fehlen bestimmte Daten im Bereich Bildung, Wissenschaft und Innovation in unserem Daten-Navigator? Sie erheben selbst Daten in diesem Bereich oder führen Analysen durch und würden diese gerne in unserem <b>Daten-Navigator</b> abgebildet sehen? Schreiben Sie uns! Wir würden uns sehr freuen, Ihre Datenbestände und -analysen mit in unsere Datenbank aufnehmen zu können und damit zum einen Ihren Daten weitere Reichweite zu geben und zum anderen Transparenz in unseren Handlungsfeldern zu erhöhen. Auch wenn Sie an gemeinsamen Studien und/oder anderen Datenprojekten interessiert sind. Melden Sie sich gerne!

[email protected]

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Daten suchen und analysieren

Daten zu Bildung & Kompetenzen

Daten zu Forschung & Innovation

Nutzen Sie die vielfältigen Filter- und Suchfunktionen, um genau die Daten zu finden, die für Ihre Fragen und Projekte relevant sind. Tauchen Sie ein in die Welt der Zahlen und erhalten Sie wertvolle Einblicke! Alle verfügbaren Daten des Stifterverbands können hier erkundet und analysiert werden.

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Tipp! Benutzen Sie das &-Zeichen zur Trennung verschiedener Suchbegriffe, die kombiniert werden sollen!

Die ausgewählten Suchergebnisse beinhalten mehrere Indikatoren. Wenn alle angezeigt werden sollen, gehen Sie einfach direkt auf weiter. Ansonsten können einzelne Merkmale auch abgewählt werden, um die Ergebnistabelle übersichtlicher zu gestalten.

Klicke auf Indikatoren,um diese abzuwählen!Ein weiterer Klick wähltdiese wieder an.

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Tabellen und Abbildungen zu allen Themen

Tabellen und Abbildungen zu Bildung & Kompetenzen

Tabellen und Abbildungen zu Forschung & Innovation

Auf dieser Seite sind alle verfügbaren Variablen und Indikatoren zu finden. Diese können über das Feld Variablen aufgerufen und ausgewählt werden. Da die Auswahl sehr groß ist, kann vorab auch nach Themen gefiltert werden. Wenn eine Variable ausgewählt wurde, erscheinen weitere Optionen.

Auswahl und Filter

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Auswahl eines Indikators

Wählen Sie zunächst ein Thema aus

NSWE Wirtschaft Forschung undEntwicklung Wissenschaft Studium Schule Hochschule MINT Forschung &Innovation Bildung &Kompetenzen

Ohne Auswahl direkt zur Indikatoren-Seite:

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Information

Datensätze umfassen verschiedene Sammlungen von Daten, die entweder einem Projekt, z.B. einer Erhebung, oder einem Themengebiet entstammen. Zum Beispiel sind das Hochschulbarometer oder die FuE-Erhebung in der Wirtschaft Umfragereihen, welche regelmäßig vom Stifterverband durchgeführt werden.

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Datenanalysen aus dem Stifterverband

Analysen zu Bildung & Kompetenzen

Analysen zu Forschung & Innovation

Unsere Datenanalysen greifen relevante Fragestellungen und Phänomene aus den Bereichen Bildung & Kompetenzen und Kollaborative Forschung & Innovation auf. Kurz und knapp bieten sie fundierte Erkenntnisse mit aussagekräftigen Visualisierungen, einordnende Informationen und Handlungsempfehlungen.

Grüne Innovation im Fokus

Eine besondere Bedeutung bei der Bewältigung des Klimawandels kommt Unternehmen zu, da diese Produkte von Morgen entwickeln und produzieren.

It’s (mostly) a men’s world

Die Studie „Männlich - Deutsch - Mint“ zeigte 2013 auf, dass FuE-Teams in Deutschland größtenteils aus deutschen Männern bestehen. Doch wie sind Frauen aktuell in FuE vertreten?

KI in deutschen Unternehmen

Deutsche Unternehmen sehen großen Potenzial in KI, aber es fehle häufig noch an Kompetenzen in der Belegschaft.

Wissenschaftsfreiheit in Deutschland

Die Wissenschaftsfreiheit in Deutschland wird von der Mehrheit der Hochschulleitungen als gesichert angesehen, steht jedoch vor Herausforderungen durch äußere Einflüsse.

Zwischen Willkommen und Wirklichkeit

Deutschland ist beliebt bei internationalen Studierenden. Zentral für ihre Integration sind soziale Netzwerk, weniger Sprachbarrieren und bürokratische Hürden.

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Studienprojekte aus dem Stifterverband

Studienprojekte zu Bildung & Kompetenzen

Studienprojekte zu Forschung & Innovation

In diesem Bereich finden Sie speziell für einzelne Erhebungen entwickelte Datenseiten von uns. Es handelt sich um interaktive Datenseiten, auf welchen Sie in der Regel Datenanalysen mit den Datensätzen in Echtzeit und auf verschiedenen Ebenen durchführen können. Dazu findet sich in der Regel eine umfassende Einordnung der Projekte und Ergebnisse. Im unteren Bereich der Seite verweisen wir zudem auf weitere Datenportale anderer Organisationen im Bereich Bildung, Wissenschaft und Innovation.

GRÜNDUNGS-RADAR

Der Gründungsradar untersucht die Gründungsförderung an deutschen Hochschulen

HOCHSCHUL-BAROMETER

Einschätzungen zu Hochschulpolitik durch die Hochschulleitungen

ZIVIZ SURVEY

Untersuchung der Zivilgesellschaft

SERVICE-ZENTRUM STIFTUNGS-PROFESSUREN

Übersicht und Daten zu Stiftungsprofessuren, u.a. im Rahmen einer interaktiven Deutschlandkarte

PRIVATE HOCHSCHULEN

Fakten und Analysen zu privaten Hochschulen

DRITTMITTEL AN HOCHSCHULEN

Drittmittel an Hochschulen - nach Bundesland, Hochschule, Hochschultyp und -trägerschaft

HIGHER EDUCATION EXPLORER

Im Higher Education Explorer werden die Vorlesungsverzeichnisse von derzeit 22 Universitäten zu einem Datensatz homogenisiert.


Archiv

HOCHSCHUL-BILDUNGS-REPORT

Monitoring für das Hochschulsystem von 2010 bis 2020

LÄNDER-CHECKS

Bundeslandsvergleiche mit verschiedenen Themen

ENGAGEMENT-BAROMETER

Untersuchung der Zivilgesellschaft in der Covid19-Pademie

PRIMUS PREIS

Fakten und Analysen zu den Preisträgerinitiativen


Datenportale/Datenbestände anderer Organisationen zu den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Innovation:


  • Profildaten zur Hochschulinternationalität
  • Datenportal des Centrum für Hochschulentwicklung (CHE)
  • HEADS - Higher Education Analytical Data System des DZHW
  • Datenportal des BMBF
  • Monitor Lehrerbildung
  • F & I Dashboard der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI)
  • Genesis-Datenbank Bildungsbereich von Destatis
  • Datenabgebot von Eurostat
  • DataBank der Weltbank
  • OECD Data Explorer Bildung
  • Bildung & Forschung bei Statista

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Forschung und Entwicklung in der Wirtschaft

Forschung und Entwicklung in der Wirtschaft

Forschung und Entwicklung in der Wirtschaft


3,13 Prozent

beträgt der Anteil der FuE-Aufwendungen am Bruttoinlandsprodukt.

Um 10,5 Prozent

sind die internen FuE-Aufwendungen 2023 gegenüber 2022 gestiegen.

Über 90 Milliarden Euro

investierten die deutschen Unternehmen 2023 in Forschung und Entwicklung.

543.452 Vollzeitäquivalente

waren 2023 in FuE in der Wirtschaft beschäftigt.


Forschung und Entwicklung (FuE) ist eine zentrale Quelle für neues Wissen und Innovationen. Technischer Fortschritt und Innovationen sind entscheidend für wirtschaftliches Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung das Ziel formuliert, 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes in in FuE zu investieren. Deutschland erreichte 2023 bereits im sechsten Jahr in Folge eine Quote von mehr als 3 Prozent und bewegt sich damit im EU- und OECD-Vergleich über dem Durchschnitt .



Die Wissenschaftsstatistik im Stifterverband erhebt im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung der Wirtschaft in Deutschland. Mit den Ergebnissen der Erhebung ist Deutschland in der Lage, Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Union zu erfüllen. Die Daten fließen in offizielle nationale und internationale Berichtssysteme ein, dienen als Entscheidungsbasis für die Politik und stehen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern über das Forschungsdatenzentrum der Wissenschaftsstatistik zur Verfügung.


Kennzahlen zu Forschung und Entwicklung


  • FuE-Aufwendungen
  • FuE-Personal
  • Durchführung interner FuE
  • Finanzierung interner FuE


Anmerkung:
Ab 2023 wurde durch das Statistische Bundesamt die Cell-Key-Methode zur statistischen Geheimhaltung eingesetzt, um Rückschlüsse auf Einzelangaben von Personen und Einrichtungen zu verhindern. Einige Merkmalssummen für die Sektoren Staat und PNP werden daher gegenüber ihrem Originalwert leicht verändert ausgewiesen.





Die FuE-Erhebung

Die Erhebung über Forschung und Entwicklung wird von der Wissenschaftsstatistik im Stifterverband im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) durchgeführt.
beauftragt durch BMFTR

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FuE-Quote am BIP


Die FuE-Quote am Bruttoinlandsprodukt ist ein zentraler Indikator zur Messung des Engagements eines Landes in den Bereichen Forschung und Entwicklung (FuE). Sie gibt an, wie viel Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für FuE aufgewendet werden. Das umfasst die FuE-Ausgaben sowohl in der Wirtschaft als auch in den Sektoren Hochschule, Staat (außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) und private Institutionen ohne Erwerbszweck (PNP).


Die FuE-Quote Die FuE-Quote misst, wie intensiv in einem Land in die Schaffung neuen Wissens und in die Entwicklung neuer Anwendungen investiert wird und gilt als Indikator für Innovationskraft. Diese Investitionen gelten als Schlüsselfaktor für langfristiges Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit und gesellschaftlichen Fortschritt.


Das 3,5 Prozent-Ziel

Die Europäische Union hat im Rahmen der Lissabonstrategie und der Nachfolgestrategie „Europa 2020“ als Zielmarke eine FuE-Quote am BIP von 3 Prozent für die EU insgesamt gesetzt. Deutschland strebt inzwischen an, die Aufwendungen auf 3,5 Prozent des BIP zu erhöhen. Im Jahr 2023 erreichte Deutschland 3,13 Prozent, wobei etwa zwei Drittel der Ausgaben aus dem Wirtschaftssektor stammen.



Information zur FuE-Quote am BIP

Werte zur sogenannten „FuE-Quote am BIP“ können sich je nach Zeitpunkt der Veröffentlichung noch ändern. Die finale FuE-Quote eines Berichtsjahrs veröffentlicht das Statistische Bundesamt in der Regel nach etwa 20 Monaten. Im Anschluss kann die FuE-Quote am BIP hier eingesehen werden und wird regelmäßig aktualisiert. Im Abstand von etwa fünf Jahren und zuletzt im August 2024 nimmt das Statistische Bundesamt Generalrevisionen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) einschließlich Berechnung des BIP vor (rückwirkend bis einschließlich 1991, Statistisches Bundesamt 2024a). In deren Folge ändert sich zumeist auch die FuE-Quote am BIP, wodurch es zu Abweichungen zu früheren Publikationen des Stifterverbandes kommen kann.

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Forschung und Entwicklung in den Branchen


Die Höhe der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Deutschland unterscheidet sich stark zwischen den verschiedenen Wirtschaftszweigen. Der überwiegende Teil der FuE-Ausgaben entfällt auf das verarbeitende Gewerbe, das rund 80 Prozent an den gesamten internen FuE-Aufwendungen ausmacht.

Innerhalb des verarbeitenden Gewerbes nimmt die Automobilindustrie eine herausragende Stellung ein: Mehr als 30 Prozent der gesamten internen FuE-Ausgaben in Deutschland entfallen auf die Kfz-Branche, was mehr als 40 Prozent der Aufwendungen innerhalb des verarbeitenden Gewerbes ausmacht. Daneben gehören die Elektroindustrie, der Maschinenbau, die Pharma- sowie die Chemieindustrie zu den zentralen Forschungs- und Entwicklungstreibern.



Trotz der prägenden Rolle des verarbeitenden Gewerbes, wandelt sich auch das deutsche Innovationssystem in den letzten Jahren. Vor allem die Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) sowie die FuE-Dienstleistungen verzeichnen gerade seit der Corona-Pandemie ein starkes Wachstum und haben die Branchen Chemie und Pharma mittlerweile überholt. FuE-Dienstleistungen umfassen Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sowie freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen. Letztere beinhalten insbesondere die wissenschaftliche FuE, zu der auch FuE im Bereich Biotechnologie zählt.


FuE-Schwerpunkt Branchen im Fokus


  • Interne FuE
  • Externe FuE
  • FuE-Personal

Detaillierte Zahlen zu weiteren Branchen und FuE-Indikatoren finden sich im Daten-Navigator unter Daten.


Die Forschung und Entwicklung in Deutschland wird vor allem von den oben genannten, besonders forschungsintensiven Kernbranchen getragen. Die Kfz-Branche ist mit Abstand der größte Investor in FuE, verzeichnete aber während der Corona-Pandemie deutliche Einbrüche. Seit 2021 steigen die FuE-Aufwendungen wieder stärker, zudem steht die Branche aufgrund von wirtschaftlichen Unsicherheiten und notwendigen Anpassungen in den Bereichen Dekarbonisierung und Elektromobilität unter einem hohen Transformationsdruck.

Die Elektroindustrie und der Maschinenbau bewegten sich lange auf einem stabilen Niveau und steigern ihre FuE-Aufwendungen zuletzt stärker. Auch in diesen Branchen spielen die zunehmenden Bedarfe und Anwendungen von digitalen und nachhaltigen Technologien eine Rolle.

Die Chemie- und die Pharmaindustrie zählen zu den forschungsintensiven Branchen, d.h. diese Branchen investieren mindestens 2,5 Prozent ihres Umsatzes in FuE. In der Pharma-Branche fließen darüber hinaus deutlich mehr Aufwendungen in externe Forschungsaufträge als in den meisten anderen Branchen.

Besonders hohe Wachstumsraten in den letzten Jahren verzeichnet die IKT-Branche, vor allem bedingt durch die steigenden Investitionen in Software, Datenverarbeitung und digitale Technologien wie Künstliche Intelligenz. Daneben gewinnen die FuE-Dienstleistungen an Bedeutung: Sie übernehmen Auftragsforschung für andere Industrien, etwa in Biotechnologie oder Ingenieurwesen, und sind damit ein wichtiger Baustein im Innovationssystem.


Weiterführende Analysen

FuE-Insights 2025 und FuE-Facts

Grüne Innovation im Fokus: Die Rolle von Anreizen für klimaneutrale Forschung

It's (mostly) a men's world: Frauen in Forschung und Entwicklung

Weitere Publikationen der Wissenschaftsstatistik

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Forschung und Entwicklung in den Bundesländern


Die Aktivitäten in Forschung und Entwicklung (FuE) sind eng in ihren regionalen Kontext eingebettet. In Deutschland zeigen sich in Bezug auf die FuE-Aufwendungen sowie den Einsatz von FuE-Personal deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern und Regionen.



Maßgeblich für die regionalen Unterschiede ist insbesondere die räumliche Verteilung der FuE-aktiven Großunternehmen deren Schwerpunkte in den süddeutschen Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern liegen. Dort sind mehr als die Hälfte aller FuE-Beschäftigten der Wirtschaft tätig. Dabei fallen vor allem die Unternehmen aus den forschungsstarken Branchen wie der Automobilindustrie, der Elektrotechnik, dem Maschinenbau und einige forschende Dienstleister ins Gewicht, die u.a. in den Regionen Stuttgart, Ingolstadt und München angesiedelt sind.


Entwicklung in den Bundesländern im Zeitverlauf



Auch im langfristigen Vergleich bleibt die Dominanz der süddeutschen Bundesländer bei der FuE-Intensität– gemessen am Anteil der internen FuE-Aufwendungen am jeweiligen Bruttoinlandsprodukt – konstant, während sich ost- und norddeutsche Bundesländer wie Sachsen-Anhalt, Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern auf deutlich niedrigeren Niveaus bewegen. Gleichzeitig zeigen sich auch in den anderen Bundesländern positive Entwicklungen, wie beispielsweise in Sachsen, das in den letzten Jahren eine moderate Steigerung der FuE-Aktivitäten verzeichnen konnte.


Anmerkung zur Regionalisierung der FuE-Daten

Die Regionalisierung der internen FuE-Aufwendungen und des FuE-Personals erfolgt nach Forschungsstandort und nicht nach Hauptsitz des Unternehmens. Zu den methodischen Unterschieden zwischen den Publikationen des Stifterverbands und des Statistischen Bundesamts siehe FuE-Insights 2025.


Weiterführende Analysen

  • Regionale Disparitäten und ihre Dynamik (FuE-Insights 2023, S. 45)
  • Wo Unternehmen forschen - Verteilung und Veränderung

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Der Blick auf die Welt

Neben der Betrachtung des deutschen Innovationssystems lohnt sich ein Blick über die Landesgrenzen hinaus, um die Forschungs- und Entwicklungsleistungen (FuE) Deutschlands in einen internationalen Kontext einzuordnen. International vergleichbare FuE-Daten bildet die OECD mit ihren 38 Mitgliedsstaaten und weiteren Länder ab und ermöglicht damit eine Gegenüberstellung.

Die weltweit höchsten absoluten FuE-Ausgaben entfallen auf die USA, China, Japan und Deutschland. Fast 43 % der gesamten FuE-Ausgaben der OECD-Mitgliedsstaaten im Jahr 2023 erbringen die USA. Deutschland trägt rund 8 Prozent zu den absoluten Aufwendungen bei. Insgesamt zeigt sich, dass der Großteil der gesamten FuE-Ausgaben auf wenige große Volkswirtschaften konzentriert ist.


FuE Indikatoren im internationalen Vergleich

  • 2023
  • Zeitverlauf

Während Deutschland bei den absoluten Aufwendungen im weltweiten Vergleich auf Platz 4 ist, ergibt sich ein etwas anderes Bild, wenn die FuE-Aufwendungen ins Verhältnis zum jeweiligen Bruttoinlandsprodukt gesetzt werden. Hier liegt Deutschland auf Platz 10 der Länder mit dem höchsten Anteil an FuE-Aufwendungen am BIP. Doch trotz einer FuE-Quote von über 3 Prozent, bleibt der Abstand zu den Spitzenpositionen deutlich: Länder wie Israel (über 6 Prozent), Südkorea (über 4 Prozent) und die USA (3,45 Prozent) investieren prozentual deutlich mehr in Forschung und Entwicklung. Schweden liegt als stärkstes europäisches Land mit einer Quote von 3,64 Prozent im OECD-Vergleich auf Platz 4.


FuE-Zahlen im EU-Vergleich

Mit Blick auf die Europäische Union liegt Deutschland mit einer FuE-Quote am BIP von 3,13 Prozent im Jahr 2023 hinter Schweden (3,64 Prozent), Belgien (3,27 Prozent) und Österreich (3,26 Prozent) auf Platz 4, aber deutlich über dem EU-Durchschnitt von 2,14 Prozent. Die 3-Prozent-Marke, die von der EU im Rahmen der „Europa 2020“-Strategie gesetzt wurde, erreichen neben den bereits genannten Staaten auch Finnland und Dänemark.

Hinweis zur Aktualität der OECD-Daten

Die FuE-Daten der EU-Mitgliedsstaaten erscheinen bei der Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) meist verzögert gegenüber den Veröffentlichungen von Eurostat und bezogen auf Deutschland gegenüber den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis), da die OECD die Daten aus allen Ländern zunächst in standardisierter Form von den jeweiligen nationalen Statistikbehörden erhält und anschließend einer umfassenden internationalen Harmonisierung und Qualitätssicherung unterzieht.

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SV Data und das Team

Bei SV Data handelt es sich um einen gemeinsamen Lern-, Arbeits- und Entwicklungsraum für den Bereich Data Science im Stifterverband.

Das Querschnittsprojekt kümmert sich um die Etablierung von Strukturen und Prozessen für zeitgemäße Datenanalysen in effizienten Arbeitsstrukturen. Hierunter fallen das Schreiben von Programmbibliotheken, die Erstellung von internen Service-Applikationen, Anwendungen von Maschinellem Lernen, Einrichtung und Wartung von Datenbanken und vieles mehr - unter anderem dieses Datenportal.​

Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Kritik haben, wenden Sie sich gerne an uns! Gerne spielen wir auch Ihre Daten - wenn im Bereich Bildung und Innovation relevant - in unser Datenportal ein.

Mailkontakt: [email protected].

SV Data Symbol
Teammitglied Dr. Johannes Schmitt

Dr. Johannes Schmitt

Co-Leitung

[email protected]
Teammitglied Eike Schröder

Eike Schröder

Co-Leitung

[email protected]
Teammitglied Dr. Barbara Grave

Dr. Barbara Grave

Teammitglied

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Teammitglied Dr. Malte Hückstädt

Dr. Malte Hückstädt

Teammitglied

[email protected]
Teammitglied Marian Burk

Marian Burk

Teammitglied

[email protected]
Teammitglied Svenja Elsner

Svenja Elsner

Teammitglied

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Teammitglied Dr. Lukas Antoine

Dr. Lukas Antoine

Teammitglied

[email protected]
Teammitglied Katharina Brunner

Katharina Brunner

Teammitglied

[email protected]
Teammitglied Zoe Gyftopoulos

Zoe Gyftopoulos

Teammitglied

[email protected]
Teammitglied Kim Elena Micke

Kim Elena Micke

Teammitglied

[email protected]
Teammitglied Jessica Ernst

Jessica Ernst

Projektmanagement

[email protected]

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Forschungsdatenzentrum
Wissenschaftsstatistik (FDZ)

Während im Daten-Navigator in der Regel aggregierte Statistiken auffindbar sind, bietet das Forschungsdatenzentrum (FDZ) der Wissenschaftsstatistik externen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit des Zugangs zu Mikrodaten im Rahmen nicht-kommerzieller Forschungsprojekte. Das FDZ Wissenschaftsstatistik wurde durch den Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten akkreditiert und folgt dessen Kriterien. Unter anderem lassen sich Mikrodaten zur Erhebung zu Forschung und Entwicklung, zum Gründungsradar und zum Hochschulbarometer innerhalb des FDZ nutzen.


Weitere Informationen finden sich auf der Website des FDZ.


Bei Fragen und/oder Anregungen rund um das FDZ können Sie sich an Lena Finger wenden.

Teammitglied Dr. Lena Finger

Dr. Lena Finger

Leitung FDZ

[email protected]

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Feedback

Wir freuen uns, dass Sie den Daten-Navigator des Stifterverbandes in der Beta-Version nutzen! Ihre Rückmeldungen sind für uns von großer Bedeutung, um das Portal kontinuierlich zu verbessern. Haben Sie Anregungen, Verbesserungsvorschläge oder haben Sie einen Fehler entdeckt? Kontaktieren Sie uns bitte unter:

[email protected]

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

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Impressum


Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V.

Baedekerstraße 1

45128 Essen

T 0201 8401-0

E-Mail: mail[a]stifterverband.de


Vorstand (i.S.d.V.):

Prof. Dr. Michael Kaschke (Vorsitzender)

Dr. Simone Bagel-Trah

Dr. Martin Brudermüller

Dr. phil. Nicola Leibinger-Kammüller

Dr. Cornelius Riese

Dr. Reinhard Christian Zinkann

Dr. Volker Meyer-Guckel


Geschäftsführung:

Dr. Volker Meyer-Guckel (Generalsekretär und Vorsitzender der Geschäftsführung)

Andrea Frank (stellv. Generalsekretärin)

Matthias Schmolz


Eingetragen beim Amtsgericht Essen VR 5776

St.-Nr.: 112/5950/0747

USt-IdNr.: DE 119 692 167


Verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:

Dr. Volker Meyer-Guckel

T 0201 8401-180

E-Mail: mail[a]stifterverband.de


Haftungsausschluss

Die Zusammenstellung der Informationen erfolgte mit der gebotenen Sorgfalt. Gleichwohl übernehmen wir keinerlei Haftung, aus welchem Rechtsgrund auch immer, für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der übermittelten Informationen. Diese Internetseite enthält Verweise auf Internetseiten, die von Dritten eingerichtet wurden. Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V. (Stifterverband) hat keinerlei Kontrolle über die Internetseiten und die dort angebotenen Informationen, Waren oder Dienstleistungen. Der Stifterverband übernimmt daher keinerlei Verantwortung, aus welchem Rechtsgrund auch immer, für den Inhalt der Internetseiten Dritter. Das Herstellen einer Verbindung zu diesen Internetseiten geschieht auf eigene Gefahr des Benutzers. Der Stifterverband behält sich das Recht vor, die auf dieser Internetseite angebotenen Informationen, Produkte oder Dienstleistungen ohne gesonderte Ankündigung jederzeit zu verändern oder zu aktualisieren. Für gegebenenfalls bestehende oder künftig entstehende Rechtsverhältnisse ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar und sind nur deutsche Gerichte zuständig.

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Datenschutzerklärung


Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Internetseite und über Ihr Interesse am Stifterverband und seinen Tätigkeiten. Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten ernst und möchten, dass Sie sich bezüglich der Überlassung Ihrer Daten als Besucher unserer Internetseiten sicher und wohl fühlen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auf das Datengeheimnis nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) verpflichtet und werden regelmäßig auf den Gebieten des Datenschutzes und der Datensicherheit geschult. Im Folgenden möchten wir Ihnen darstellen, wie wir Ihre Daten schützen und was es für Sie bedeutet, wenn Sie unsere (Online-) Angebote nutzen.


Name und Anschrift des Verantwortlichen

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist der:

Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V.

Baedekerstraße 1

45128 Essen

Deutschland

T 0201 8401-321

E-Mail: [email protected]

Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:

TÜV Informationstechnik GmbH

Unternehmensgruppe TÜV NORD

IT Security, Business Security & Privacy

Langemarckstraße 20

45141 Essen

Deutschland

T 0201 8999-461

F 0201 8999-666

E-Mail: [email protected]

Allgemeines zur Datenverarbeitung


Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten

Wir erheben und verwenden personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.


Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind. Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c EU-DSGVO als Rechtsgrundlage. Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.


Datenlöschung und Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus dann erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.


Bereitstellung der Website und Erstellung von Logfiles

Die Website wird mittels der Cloudlösung shinyapps.io von RStudio bereitgestellt. Informationen zu Logs, Servern und Datenschutz finden sich auf den entsprechenden Seiten von RStudio (hier, hier und hier). Der Stifterverband ist für die auf der Seite dargestellten Daten verantwortlich.


Weitergabe Ihrer Daten an Dritte

Um unsere Website für Sie als Nutzer so angenehm und komfortable wie möglich gestalten zu können, setzen wir vereinzelt Dienste externer Dienstleister ein. Nachfolgenden haben Sie Möglichkeit sich über die Datenschutzbestimmungen zum Einsatz und Verwendung der eingesetzten Dienste und Funktionen zu informieren, um ggf. auch bei den Dienstleistern Ihre Rechte wahrnehmen zu können.


RStudio

RStudio betreibt die Cloudlösung shinyapps.io, auf welcher diese Datenseite bereitgestellt wird. Die Logdateien liegen entsprechend bei RStudio und/oder bei von RStudio genutzten Diensten. Entsprechende Informationen zu gesammelten Daten und Datenschutz finden Sie hier, hier und hier.


Cloudflare

Wir nutzen das Content Delivery Network (CDN) von Cloudflare Inc., Rosental 7, c/o Mindspace, 80331 München Deutschland (Cloudflare), um die Sicherheit und die Auslieferungsgeschwindigkeit unserer Website zu erhöhen. Dies entspricht unserem berechtigten Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), diese Aspekte zu optimieren. Ein CDN ist ein Netzwerk aus [weltweit] verteilten Servern, das in der Lage ist, optimiert Inhalte an den Websitenutzer auszuliefern. Für diesen Zweck können personenbezogene Daten in Server-Logfiles von Cloudflare verarbeitet werden. Mit Cloudflare haben wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen. Im Rahmen der Auftragsverarbeitung durch Cloudflare kann es zu einer Datenübermittelung in die USA kommen. Cloudeflare ist nach dem EU/US Data Privacy Framework zertifiziert. Der Stifterverband bleibt weiterhin verantwortliche Stelle für diese Datenverarbeitung.

Ihre personenbezogenen Daten werden von Cloudflare so lange gespeichert, wie es für die beschriebenen Zwecke erforderlich ist.

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Social Media

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Rechte der betroffenen Person

Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO, und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu.


Auskunftsrecht

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  1. die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;
  2. die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;
  3. die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;
  4. die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;
  5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
  6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
  7. alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;
  8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.


Recht auf Berichtigung

Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.


Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:

  1. wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;
  2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;
  3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder
  4. wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden. Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben wird.


Recht auf Löschung


Löschungspflicht

Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

  1. Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
  2. Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
  3. Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
  4. Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  5. Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
  6. Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

Information an Dritte

Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.


Ausnahmen

Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist

  1. zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
  2. zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
  3. für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
  4. zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Recht auf Unterrichtung

Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.


Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern

  1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
  2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.


Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.


Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling

Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

  1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und dem Verantwortlichen erforderlich ist,
  2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen enthalten oder
  3. mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.

Allerdings dürfen diese Entscheidungen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen getroffen wurden. Hinsichtlich der in (1) und (3) genannten Fälle trifft der Verantwortliche angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie Ihre berechtigten Interessen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.


Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.


Stand unserer Datenschutzerklärung: November 2024

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